die Erbeinsetzung

die Erbeinsetzung
- {appointment as heir}

Deutsch-Vietnamesisch Wörterbuch. 2015.

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  • Erbeinsetzung — Erbeinsetzung, die Zuwendung seines Vermögens oder eines Bruchteils hiervon seitens eines Erblassers an einen Dritten, den sogen. Bedachten (§ 2087 des Bürgerlichen Gesetzbuches); die Bezeichnung als Erbe ist nicht notwendig, jedoch muß die E. so …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbeinsetzung — Ẹrb|ein|set|zung 〈f. 20〉 Einsetzung zum Erben * * * Ẹrb|ein|set|zung, die (Rechtsspr.): (aufgrund der Verfügung eines Verstorbenen erfolgende) Berufung einer od. mehrerer Personen zu Gesamtrechtsnachfolgern. * * * Ẹrb|ein|set|zung, die… …   Universal-Lexikon

  • Erbeinsetzung — Zuwendung des Vermögens des ⇡ Erblassers an einen Dritten (§§ 2087 ff. BGB). Die E. kann auch bedingt oder befristet sein. Gegensatz: Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände (⇡ Vermächtnis) …   Lexikon der Economics

  • Testament — Testament, 1) (Altes u. Neues T.), s.u. Bibel; 2) (lat. Testamentum, altdeutsch Gemächt), im Allgemeinen jede einseitige letztwillige Disposition; bes. 3) eine letztwillige Disposition,[403] durch welche der Erblasser für seinen Todesfall einen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bankvollmacht — („Kontovollmacht“) ist die von einem Kontoinhaber gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut erteilte Vollmacht zugunsten Dritter, wonach diese über ein bestimmtes Bankkonto im Umfang der Vollmacht verfügen dürfen. Begünstigte einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Substitution — (v. lat. Substitutio), 1) die Verfügung, wodurch Jemand einen Stellvertreter für sich ernennt; daher Substitutionsclausel (Clausula substituendi) in Vollmachten die dem Bevollmächtigten ertheilte Befugniß sich an seiner Statt auch einen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbvertrag — Art der ⇡ Verfügung von Todes wegen (§§ 2274 ff. BGB). E. beschränkt den ⇡ Erblasser in seiner Testierfreiheit, da die Vertragsverfügungen, die ⇡ Erbeinsetzung, ⇡ Vermächtnisse und ⇡ Auflagen enthalten können, einseitiger Änderung entzogen sind.… …   Lexikon der Economics

  • Auslöschung — (lat. Exstinctio, Rechtsk.), Aufhebung des früher Festgesetzten, bes. in Bezug auf letzte Willensordnungen, z.B. wenn der Testator den Namen eines eingesetzten Erben auslöscht, so wird die Erbeinsetzung ungültig …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vermächtnis — Nachlass; Hinterlassenschaft; Legat; Erbteil (schweiz.); Erbgut; Erbe; Erbschaft * * * Ver|mạ̈cht|nis 〈n. 11〉 1. Zuwendung durch Testament 2. etwas, das jmdm. vermacht wird 3. 〈fig.〉 letzter Wille, Auftrag (des Verstorbenen …   Universal-Lexikon

  • Testament [1] — Testament (lat., von testari, bezeugen, beurkunden), letzter Wille, bisher jede letztwillige einseitige Verfügung, in der jemand für den Fall seines Todes sich einen oder mehrere Erben ernennt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Damnationslegat — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist im deutschen, österreichischen und schweizerischen Erbrecht die… …   Deutsch Wikipedia

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